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Das anwaltliche Vergütungsrecht
Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG steht,
für welche Tätigkeit der Rechtsanwalt welche Gebühren
berechnen darf. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ist
dabei abhängig von der Bedeutung und der Schwierigkeit
der Sache. Das RVG bestimmt auch, welche Gebühren der
Anwalt für seine Tätigkeit mindestens nehmen muss. Diese
gesetz-
lichen Mindestgebühren darf der Anwalt nicht unterschreiten.
Die Regelungen des RVG gelten nur dann nicht, wenn Rechtsanwalt
und Mandant eine andere Art der Vergütung ausdrücklich
und schriftlich vereinbart haben. |
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